Sicherheitstipps für private Tiersitter

Sicherheitstipps für private Tiersitter

Sicherheitstipps für private Tiersitter

Die Freude ist groß! Übers Wochenende darf man das putzige Zwergkaninchen der Nachbarin hüten. Ob Freundschaftsdienst oder bezahlter Nebenjob: Auf ein paar Dinge zur eigenen Sicherheit – und der des Tieres – sollte ein Tiersitter auf jeden Fall achten.

Wir haben hier entscheidende Punkte zusammengefasst, über die Sie als Tiersitter mit dem Besitzer unbedingt sprechen sollten, bevor Sie sein Tier in Betreuung nehmen.

 

Tiersittervertrag

Handelt es sich beim betreuten Tier um die Katze der langjährigen Freundin, wird kaum jemand an einen umfangreichen schriftlichen Betreuungsvertrag denken.

Dennoch sollten auch im privaten Rahmen ein paar grundlegende Dinge besprochen und im Vorfeld geregelt werden.

Das spart im Ernstfall Aufregung und Missverständnisse.

Gewerbliche Tiersitter legen hingegen immer einen schriftlichen Betreuungsvertrag vor, den Betreuer und Tierhalter unterschreiben.

 

Haftung und Versicherung

Wer haftet für Schäden, die ein Tier bei Dritten verursacht (z.B. den Briefträger beißen), während es vom Tiersitter betreut wird? Diese Frage ist in § 834 des BGB (Haftung des Tierhüters) geregelt:

„Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Übernehmen Sie nur gelegentlich die Betreuung eines Tieres, dann handelt es sich um einen sogenannten Gefälligkeitsvertrag.

Sie können für Schäden nur dann haftbar gemacht werden, wenn Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

Um im Ernstfall abgesichert zu sein, sollten Sie deshalb sicherstellen, dass Ihre private Haftpflichtversicherung das gelegentliche Hüten von Tieren („Betreuung im Auftrag“) einschließt und Ihre Versicherung ggf. dahingehend erweitern. Bei Schülern springt die Haftpflichtversicherung der Eltern ein.

Beschädigt das Tier trotz eingehaltener Sorgfaltspflicht Eigentum des Tiersitters, dann haftet der Tierhalter (gemäß § 833 Haftung des Tierhalters). Besonders Hundebesitzer sollten deshalb auf jeden Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, die solche Schäden abdeckt.

 

Bezahlung

Sie haben sich mit dem Tierbesitzer über den Preis der Betreuung geeinigt. Nun sollten Sie sich auch über Art und Form der Bezahlung Gedanken machen, um dem Geld nicht im schlimmsten Fall monatelang hinterherlaufen zu müssen.

Denn was tun, wenn man sich mehrere Tage liebevoll um ein Tier gekümmert hat und der Besitzer dann am Abholtag die Bezahlung auf später verschiebt, weil er es eilig hat? Oder sich plötzlich nicht mehr an den vereinbarten Betrag erinnern kann?

Eine Möglichkeit wäre, den Betrag in einem Betreuungsvertrag schriftlich festzuhalten. Setzt man keinen schriftlichen Vertrag auf, sollte man sich im Voraus (spätestens bei der Übergabe des Tieres) bezahlen lassen oder zumindest auf die Anzahlung eines Teilbetrages bestehen.

Viele (gewerbliche) Tiersitter  behalten als zusätzliche Sicherheit eine Kaution ein, mit der eventuell anfallende Kosten für Tierarzt o.ä. gedeckt werden können.

 

Rücknahmepflicht

Auch den Fall, dass ein Besitzer sein Tier nach der vereinbarten Zeit nicht abholt, sollten Sie bedenken. Vertraglich kann man festlegen, dass man das Tier ans Tierheim oder an eine andere tierliebe Person weitervermittelt, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Ablauf der Betreuungszeit abgeholt wird. Die Kosten dafür werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

 

Gewohnheiten und Ängste des Tieres

Bitten Sie den Tierbesitzer auf jeden Fall, Ihnen Fütterungszeiten, besondere Vorlieben, Verhaltensauffälligkeiten und, wenn vorhanden, Krankheiten seines Tieres mitzuteilen.

Diese Angaben sollten Sie schriftlich festhalten, damit Sie später jederzeit noch einmal genau nachschauen können, was Sie beachten müssen.

So kann Ihnen auch der Besitzer vertrauen, dass Sie sein Tier optimal betreuen. Gleichzeitig dient die Liste als Nachweis, falls Schäden entstehen, weil der Besitzer Ihnen wichtige Informationen, z.B. Krankheiten, verschwiegen hat.

 

Image by Uschi Dugulin from Pixabay
Über Maike 215 Artikel
Maike ist eine leidenschaftliche Tierliebhaberin. Mit einem Hintergrund in Veterinärmedizin und Tierverhalten verbindet sie Fachwissen mit Empathie, um Tierbesitzern zu helfen, ihre geliebten Gefährten bestmöglich zu versorgen. Ihre Liebe zu Tieren spiegelt sich in ihren einfühlsamen und fundierten Artikeln wider, die klare Informationen und praktische Ratschläge bieten. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Engagement ist sie eine wertvolle Bereicherung für das Team von Haustiere-heute.de und eine verlässliche Quelle für alle, die das Beste für ihre pelzigen Freunde wollen.