Die Hundehaftpflichtversicherung
Wer den Schaden hat…die Hundehaftpflichtversicherung: Es muss nicht der berühmte Biss ins Bein sein, aber Hunde stellen immer wieder etwas an. Daher sollten die Vierbeiner auch richtig versichert sein, damit Sie als Hundehalter vor horrenden Schadensansprüchen finanziell abgesichert sind.
Hundehaftpflicht – notwendige Versicherung für alle Hundehalter
Die Unverzichtbarkeit einer privaten Haftpflichtversicherung ist allgemein bekannt. Sollte Ihr Vierbeiner mal etwas anstellen, dann schützen Hundeversicherungen, insbesondere die Hundehaftpflicht, vor den finanziellen Folgen.
Wenn der Hund auf der Wiese gegenüber auf der anderen Straßenseite plötzlich einen Hasen sieht, dann schafft er es mitunter, den überraschten Halter zu überrumpeln und sich von der Leine zu reißen. Kommt es dann zu einem Unfall, sind Sie als Halter verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Und der kann – insbesondere bei Personenschäden – in die Millionen gehen. Hier ist eine Hundehaftpflicht unverzichtbar. Aber über die Versicherung lassen sich auch kleinere, alltägliche Schäden, wie die verschmutzte Kleidung eines Passanten oder der durchwühlte Vorgarten der Nachbarn regeln.
Auch wenn die Hundehaftpflichtversicherung noch nicht in allen Bundesländern und für alle Rassen gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es bereits einige Länder, in denen die Versicherung zwingend vorgeschrieben ist. Es ist allerdings mehr als ratsam, die Hundehaftpflicht auch dann abzuschließen, wenn im eigenen Bundesland (noch) keine gesetzliche Pflicht besteht.
Leistungen der Haftpflicht für Hunde
Eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen ist äußerst sinnvoll, denn bei durch den Vierbeiner verursachten Personenverletzungen oder gar Autounfällen können durch Folgekosten wie Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Reparaturkosten mitunter schnell sechs- oder gar siebenstellige Beträge zusammenkommen.
Daher sollte die Hundehaftpflicht für jeden Hundebesitzer generell obligatorisch sein. Die Hundehaftpflicht schützt nicht nur den Halter selbst, sondern greift auch bei Personen, die das Tier zeitweilig, beispielsweise im Urlaub, pflegen.
Im Grundsatz gilt, die Hundehaftpflicht kommt für alle durch den Hund verursachten Schäden auf. Sollte der Schaden durch den Halter verursacht worden sein, können – je nach Versicherung – auch Ausnahmen greifen. Abhängig von der Versicherung sind neben Personen- und Sachschäden mitunter auch Vermögensschäden mit abgesichert, allerdings in der Regel in wesentlich geringerer Höhe.
Die Versicherung beinhaltet zusätzlich auch eine passive Rechtsschutzversicherung, über die unberechtigte Forderungen und Ansprüche abgewehrt werden können.
Hundehaftpflichtversicherung kann steuerlich abgesetzt werden
Verschenken Sie kein Geld: Was vielen Besitzern nicht bekannt ist – auch die Hundehaftpflicht lässt sich von der Steuer absetzen.
Da die Hundehaftpflichtversicherung meist zu den privaten Versicherungen gehört, kann sie gemeinsam mit Ihren anderen Haftpflichtversicherungen, wie der für das Auto oder der allgemeinen Haftpflicht für die Familie, als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Quelle: https://www.versicherungsriese.de/tierversicherung/hundeversicherung/hundehaftpflicht/