Tierhalterhaftpflicht – Typische Fälle für diese Versicherung

Tierhalterhaftpflicht - Typische Fälle für diese Versicherung

Tierhalterhaftpflicht – Typische Fälle für diese Versicherung

Wer Tiere hat, sollte schon frühzeitig daran denken, dass sie mitunter beträchtliche Schäden verursachen können. Das ist vor allem bei Hunden der Fall, weshalb eine Hundehaftpflicht schon möglichst früh abgeschlossen werden sollte. Auch Pferde können kostspielige Schäden verursachen. Mit einer Tierhalterhaftpflicht für das Pferd sind Pferdebesitzer auf der sicheren Seite.

Warum ist eine Tierhalterhaftpflicht wichtig?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wird für Hunde und Pferde angeboten. Für Hunde ist sie in einigen Bundesländern sogar Pflicht. Eine grundsätzliche Versicherungspflicht in der Hundehaftpflicht besteht für gefährliche Hunde, die als Kampfhunde oder Listenhunde bezeichnet werden. Von ihnen geht ein höheres Risiko aus. Nicht alle Versicherer versichern diese Hunde. Andere Versicherer erheben für solche Rassen höhere Prämien. Die Tierhalterhaftpflicht Pferd ist ebenfalls wichtig, da Pferde mitunter schwerwiegende Schäden an Personen und Sachen verursachen. Die Hundehaftpflicht und die Tierhalterhaftpflicht Pferd decken Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Vor allem bei Personenschäden kommt es auf eine hohe Deckungssumme an. Werden mehrere Personen geschädigt und sind sie für den Rest ihres Lebens auf Pflege angewiesen, kann ein solcher Schaden schnell in die Millionen gehen. Für Katzen und andere Tiere ist keine Tierhalterhaftpflicht notwendig, da sie in der Privathaftpflicht versichert sind.

Absicherung von Personenschäden

Personenschäden durch Hunde oder Pferde können auf vielfältige Weise entstehen. Ein Hundebiss kann sich entzünden und schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, wenn es zu einer Wundinfektion kommt. Zu den Personenschäden, die mit der Hundehaftpflicht abgedeckt werden, zählen auch viele andere Schäden. Stürzt ein Radfahrer, da ihm ein Hund vor das Fahrrad gelaufen ist, kann es zu

  • schwerwiegenden Knochenbrüchen, die mit Infektionen oder Operationen verbunden sind
  • Schäden der Wirbelsäule und mitunter Lähmungen
  • Schäden an inneren Organen bei einem ungünstigen Sturz, beispielsweise über den Lenker
  • Tod des Radfahrers bei einem ungünstigen Sturz auf den Kopf

kommen. Auch Autounfälle können durch Hunde oder Pferde eintreten. Die Hundehaftpflicht und die Tierhalterhaftpflicht Pferd übernehmen die Kosten für die medizinischen Behandlungen der verletzten Personen. Hohe Kosten fallen an, wenn die Verletzungen durch Unfälle oder Bisse in der plastischen Chirurgie behandelt werden müssen. Sind mehrere Personen an einem Unfall beteiligt, die durch einen Hund oder ein Pferd geschädigt wurden, beträgt die Schadenssumme mitunter mehrere Millionen Euro. Schlimmstenfalls können Personen ihr Leben lang auf Pflege angewiesen sein oder versterben. Daher ist es umso wichtiger, eine Tierhalterhaftpflicht Pferd oder eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Sie übernimmt auch die Kosten für die Pflege der geschädigten Personen.

Leistung der Versicherung bei Sachschäden

Hunde und Pferde können erhebliche Sachschäden verursachen, die mit der Hundehaftpflicht oder der Tierhalterhaftpflicht Pferd abgedeckt werden. Wird ein Autounfall oder ein Unfall mit dem Fahrrad durch einen Hund oder ein Pferd verursacht, kommt es nicht nur zu Personenschäden, sondern auch zu Sachschäden, die von der Versicherung beglichen werden. Ein Hund kann auch in einer Mietwohnung, einer Ferienwohnung oder im Hotelzimmer Schäden verursachen, die mit der Hundehaftpflicht abgedeckt sind. Auch Reisegepäck anderer Personen kann durch Hunde zerstört werden, beispielsweise bei einer Zugfahrt. Im Alltag kann es passieren, dass Hunde bei Freunden in der Wohnung das Parkett zerkratzen, die Hühner des Nachbarn töten oder verschiedene Gegenstände im Garten des Nachbarn herunterreißen und zerstören.

Sachschäden durch Pferde

Pferde können beachtliche Schäden verursachen, die mit der Tierhalterhaftpflicht Pferd abgedeckt werden. So kann es zu Schäden an gemieteten Stallungen, Pferdeboxen oder Reithallen kommen. Auch gemietete Pferdeanhängerkönnen stark beschädigt werden. Kommt es zu Schäden an gemieteten Reitutensilien wie Sätteln, Zaumzeug, Helmen oder Gerten, leistet die Tierhalterhaftpflicht Pferd ebenfalls.

Ungewollter Deckakt bei Hunden

Ein ungewollter Deckakt bei Pferden ist selten, doch übernimmt die Tierhalterhaftpflicht Pferd mitunter auch dafür die Kosten. Deutlich häufiger kommt es zu einem ungewollten Deckakt bei Hunden, wenn eine läufige Rassehündin durch einen Rüden gedeckt wird. Sie bringt dann keine reinrassigen Welpen zur Welt und wird mitunter für die Zucht untauglich. Da das zu hohen Kosten führen kann, beispielsweise tierärztliche Versorgung der Hündin und der Welpen oder Abtreibung bei der Hündin, ist die Hundehaftpflicht wichtig. Besitzer von Hunderüden, die nicht kastriert sind, sollten beim Abschluss der Hundehaftpflicht unbedingt darauf achten, dass der ungewollte Deckakt versichert ist. Besitzer kastrierter Hunderüden oder von Hündinnen müssen auf diese Klausel beim Abschluss der Versicherung nicht achten.

Finanzielle Schäden durch Pferde oder Hunde

Die Tierhalterhaftpflicht Pferd und die Hundehaftpflicht leisten auch, wenn es zu Vermögensschäden durch die Tiere kommt. Vermögensschäden sind beispielsweise

  • Kosten für einen Mietwagen, wenn ein Hund oder ein Pferd einen Autounfall verursacht
  • Verdienstausfall, wenn Personen durch Hunde oder Pferde geschädigt werden und ihrer Arbeit nicht nachgehen können
  • entgangener Gewinn und Vertragsstrafe, die beispielsweise einem Musiker entstehen, der durch einen Hund geschädigt wird und seinen Auftritt absagen muss
  • entgangener Gewinn beim ungewollten Deckakt einer Rassehündin, da der Besitzer der Hündin die Welpen nicht zu einem hohen Preis verkaufen kann
  • Hund macht Musikaufnahmen durch lautes Gebell unbrauchbar

Auf Klauseln bei der Versicherung achten

Wer eine Hundehaftpflicht oder eine Tierhalterhaftpflicht Pferd abschließen möchte, sollte auf Klauseln achten. In der Tierhalterhaftpflicht Pferd sind solche Klauseln seltener. Allerdings ist es in der Hundehaftpflicht wichtig, Schäden mitzuversichern, die entstehen, wenn der Hund häufig durch einen Nachbarn oder Freund beaufsichtigt wird. Auch der Verzicht auf bedingten Vorsatz sollte beachtet werden. Wird dieser Fall versichert, tritt die Versicherung auch dann ein, wenn der Hund nicht an der Leine geführt wurde und einen Schaden verursacht.

Selbstbeteiligung – ja oder nein?

In der Hundehaftpflicht sind die Prämien zumeist günstig, sodass eine Selbstbeteiligung kein Muss ist. Deutlich höher sind die Prämien in der Tierhalterhaftpflicht Pferd. Wer sich für eine Selbstbeteiligung entscheidet, kann die jährlichen Prämien deutlich reduzieren.

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Über Maike 218 Artikel
Maike ist eine leidenschaftliche Tierliebhaberin. Mit einem Hintergrund in Veterinärmedizin und Tierverhalten verbindet sie Fachwissen mit Empathie, um Tierbesitzern zu helfen, ihre geliebten Gefährten bestmöglich zu versorgen. Ihre Liebe zu Tieren spiegelt sich in ihren einfühlsamen und fundierten Artikeln wider, die klare Informationen und praktische Ratschläge bieten. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Engagement ist sie eine wertvolle Bereicherung für das Team von Haustiere-heute.de und eine verlässliche Quelle für alle, die das Beste für ihre pelzigen Freunde wollen.