Hitzetod vermeiden Hund im Auto eingesperrt – dürfen Zeugen die Scheibe einschlagen?

Trotz zahlreicher Aufrufe und Kampagnen kommt es jedes Jahr im Sommer immer wieder vor, dass in Autos eingesperrte Hunde einen qualvollen Hitzetod erleiden. Wer ein Tier bei großer Hitze im Auto zurücklässt, handelt nicht nur verantwortungslos, sondern nimmt ebenfalls den Tod seines geliebten Vierbeiners billigend in Kauf. Doch was können Passanten eigentlich tun, wenn sie an heißen Sommertagen ein eingesperrtes Tier entdecken? Warum sterben immer wieder Tieren in abgeschlossenen Fahrzeugen? Wenn sich im Sommer die Sonne am Himmel zeigt, kann ein gewöhnliches Fahrzeug sehr schnell zu einem Backofen werden. So dringen die Sonnenstrahlen durch die Scheiben in das Fahrzeuginnere und heizen dieses schnell stark auf. Vor allem bei geschlossenen Fenstern findet nur ein minimaler Temperaturaustausch statt, sodass sich der Innenraum innerhalb weniger Minuten gefährlich erhitzt. Auch das Parken im Schatten ist hier keine sinnvolle Lösung, denn durch das Wandern der Sonne kann der Wagen bereits nach kurzer Zeit wieder den Strahlen ausgesetzt sein. Das geringfügige Öffnen der Fensterscheiben kann zwar den Aufheizvorgang verlangsamen, verhindert aber im Ernstfall nicht den Hitzetod eines Tieres. Meistens sterben die Tiere im Auto, wenn der Halter nur kurz etwas besorgen möchte und unterwegs aufgehalten wird. Aus diesem Grund sollten Tiere an heißen Tagen unter keinen Umständen im Auto unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Dürfen Zeugen die Scheibe einschlagen? Wer sein Tier im Sommer im Auto zurücklässt handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern verstößt weiterhin auch gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Im schlimmsten Fall kann ein solches Verhalten sogar eine Haftstrafe für den Halter nach sich ziehen. Die Konsequenz kann hier eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sein. Sollten Passanten beobachten, dass ein Tier bei Hitze in einem Auto eingesperrt ist, so sollten sie sich zuerst einen Eindruck über die Situation verschaffen. Befindet sich das Fahrzeug erst seit kurzer Zeit in der Sonne, so sollte zuerst der Halter gesucht werden. Befindet sich der Wagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes, so kann beispielsweise eine Lautsprecherdurchsage mit Erwähnung des Nummernschilds hilfreich sein. Lässt sich der Halter nicht auffinden, ist es ratsam, umgehend die Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren. Befindet sich das Tier jedoch in einer lebensbedrohlichen Lage, so bleibt Zeugen häufig nur die Möglichkeit, die Scheibe eigenhändig einzuschlagen. Wurde im Vorfeld nach dem Halter gesucht und die Polizei bzw. Feuerwehr konnte nicht mehr rechtzeitig den Ort des Geschehens erreichen, so müssen Betroffene auch keine juristischen Folgen fürchten. Ein solcher Vorfall wird rechtlich durch die Notstandsregelungen abgedeckt. Auch die Kosten für den Einsatz müssen in diesem Fall vom Fahrzeughalter getragen werden. Es ist besonders wichtig, dass vor dem Einschlagen die Polizei informiert wird und nach dem Halter gesucht wurde, da ansonsten die Gefahr besteht, wegen Sachbeschädigung belangt zu werden.

Hitzetod vermeiden Hund im Auto eingesperrt – dürfen Zeugen die Scheibe einschlagen?

Trotz zahlreicher Aufrufe und Kampagnen kommt es jedes Jahr im Sommer immer wieder vor, dass in Autos eingesperrte Hunde einen qualvollen Hitzetod erleiden. Wer ein Tier bei großer Hitze im Auto zurücklässt, handelt nicht nur verantwortungslos, sondern nimmt ebenfalls den Tod seines geliebten Vierbeiners billigend in Kauf. Doch was können Passanten eigentlich tun, wenn sie an heißen Sommertagen ein eingesperrtes Tier entdecken?

Warum sterben immer wieder Tieren in abgeschlossenen Fahrzeugen?

Wenn sich im Sommer die Sonne am Himmel zeigt, kann ein gewöhnliches Fahrzeug sehr schnell zu einem Backofen werden. So dringen die Sonnenstrahlen durch die Scheiben in das Fahrzeuginnere und heizen dieses schnell stark auf. Vor allem bei geschlossenen Fenstern findet nur ein minimaler Temperaturaustausch statt, sodass sich der Innenraum innerhalb weniger Minuten gefährlich erhitzt. Auch das Parken im Schatten ist hier keine sinnvolle Lösung, denn durch das Wandern der Sonne kann der Wagen bereits nach kurzer Zeit wieder den Strahlen ausgesetzt sein. Das geringfügige Öffnen der Fensterscheiben kann zwar den Aufheizvorgang verlangsamen, verhindert aber im Ernstfall nicht den Hitzetod eines Tieres. Meistens sterben die Tiere im Auto, wenn der Halter nur kurz etwas besorgen möchte und unterwegs aufgehalten wird. Aus diesem Grund sollten Tiere an heißen Tagen unter keinen Umständen im Auto unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

Dürfen Zeugen die Scheibe einschlagen?

Wer sein Tier im Sommer im Auto zurücklässt handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern verstößt weiterhin auch gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Im schlimmsten Fall kann ein solches Verhalten sogar eine Haftstrafe für den Halter nach sich ziehen. Die Konsequenz kann hier eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sein. Sollten Passanten beobachten, dass ein Tier bei Hitze in einem Auto eingesperrt ist, so sollten sie sich zuerst einen Eindruck über die Situation verschaffen. Befindet sich das Fahrzeug erst seit kurzer Zeit in der Sonne, so sollte zuerst der Halter gesucht werden. Befindet sich der Wagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes, so kann beispielsweise eine Lautsprecherdurchsage mit Erwähnung des Nummernschilds hilfreich sein. Lässt sich der Halter nicht auffinden, ist es ratsam, umgehend die Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren.

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Befindet sich das Tier jedoch in einer lebensbedrohlichen Lage, so bleibt Zeugen häufig nur die Möglichkeit, die Scheibe eigenhändig einzuschlagen. Wurde im Vorfeld nach dem Halter gesucht und die Polizei bzw. Feuerwehr konnte nicht mehr rechtzeitig den Ort des Geschehens erreichen, so müssen Betroffene auch keine juristischen Folgen fürchten. Ein solcher Vorfall wird rechtlich durch die Notstandsregelungen abgedeckt. Auch die Kosten für den Einsatz müssen in diesem Fall vom Fahrzeughalter getragen werden. Es ist besonders wichtig, dass vor dem Einschlagen die Polizei informiert wird und nach dem Halter gesucht wurde, da ansonsten die Gefahr besteht, wegen Sachbeschädigung belangt zu werden.

Image by Uschi Dugulin from Pixabay
Über Maike 215 Artikel
Maike ist eine leidenschaftliche Tierliebhaberin. Mit einem Hintergrund in Veterinärmedizin und Tierverhalten verbindet sie Fachwissen mit Empathie, um Tierbesitzern zu helfen, ihre geliebten Gefährten bestmöglich zu versorgen. Ihre Liebe zu Tieren spiegelt sich in ihren einfühlsamen und fundierten Artikeln wider, die klare Informationen und praktische Ratschläge bieten. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Engagement ist sie eine wertvolle Bereicherung für das Team von Haustiere-heute.de und eine verlässliche Quelle für alle, die das Beste für ihre pelzigen Freunde wollen.