Tierbetreuung als Minijob
Die Institution „Minijob“ bietet sowohl Vorteile für den Tierhalter, als auch für den geringfügig angestellten Tiersitter. Wir beleuchten beide Seiten.
Beim Minijob werden haushaltsnahe Dienstleistungen ausgeführt, bei denen der Arbeitnehmer höchstens 450 Euro monatlich verdient. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Regel Aufgaben, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden, wie z.B. Gartenarbeit, Reinigung der Wohnräume oder eben die Betreuung von Haustieren.
Der Besitzer kann die Betreuung seines Tieres steuerlich absetzen. Als Minijobber ist der Tiersitter von Sozialabgaben und Steuerzahlungen befreit, hat Anspruch auf Urlaubs- und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und kann geminderte Rentenansprüche erwerben.
Für die Anmeldung ist ein weitgehend unkompliziertes Verfahren konzipiert worden, das den Namen Haushaltsscheckverfahren trägt und bei der Minijob-Zentrale in Essen erfolgt. Ausgehend vom gemeldeten Arbeitsentgelt berechnet die Minijob-Zentrale dann die Beiträge zur Sozialversicherung, die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, den Beitrag zur Unfallversicherung sowie eventuell anfallende Steuern.
Nützliche Hinweise zum Thema Minijob und Haushaltsscheck
Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Als Arbeitgeber können Sie den Haushaltsscheck direkt auf der Homepage der Minijobzentrale herunterladen und dann ausgefüllt an folgende Adresse senden:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Die Minijob-Zentrale unterhält von Montag bis Freitag (07:00 – 19:00 Uhr) ein Servicetelefon: Unter der Nummer 01801 200 504 (zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) werden Fragen beantwortet.
Seit dem 1. Januar 2006 bietet die Minijob-Zentrale auch gleichzeitig die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Für den privaten Arbeitgeber bedeutet dies weniger Aufwand, denn er erspart sich die gesonderte Beitragszahlung beim jeweiligen Unfallversicherungsträger. Die Unfallversicherung ist in das Haushaltsscheckverfahren integriert und beträgt einheitlich 1,6 Prozent.