Neue Rechtslage: Haustierhaltung in Mietwohnungen
Das müssen Sie beachten
Lange Zeit hatten Mieter das Nachsehen, wenn sie sich einen Hund oder eine Katze anschaffen wollten, aber sich der Vermieter gegen die Haltung ausgesprochen hat. Dabei ist ein generelles Verbot zur Haustierhaltung im Mietvertrag gar nicht zulässig, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Wer gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, in die auch ein Vierbeiner mit einziehen soll, der muss den Mietvertrag genauer unter die Lupe nehmen. Existiert darin eine Verbotsklausel bzgl. der Haustierhaltung, der sollte seinem zukünftigen Vermieter das Urteil vom BGH (Az.: VIII ZR 168/12) unter die Nase halten.
Das bedeutet für Haustierhalter
Daraus geht hervor, dass die generelle Hunde- und Katzenhaltung nicht verboten werden kann. Sollten weder die Mietwohnung noch die Belange anderer Mieter beeinträchtigt werden, muss der Vermieter dem Haustier zustimmen. Das gilt jedoch nicht für giftige Haustiere wie Spinnen oder Schlangen!
Giftige Haustiere dürfen vom Vermieter verboten werden
In Deutschland liegen exotische Haustiere voll im Trend. Laut dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gibt es hierzulande über 8000 Züchter und Halter von Papageien und Singvögeln, Greifen und Eulen, Schildkröten und Echsen – und auch Schlangen.
Derzeit sind schätzungsweise um die 90.000 Exoten erfasst, wobei die Dunkelziffer weitaus höher sein dürfte. Die Exoten sind zum Teil harmlos, viele von ihnen sind aber auch sehr gefährlich. Deshalb muss der Vermieter der Haustierhaltung von giftigen Mitbewohnern in jedem Fall zustimmen bzw. darf er diese ohne Angaben von Gründen verbieten.
Sollte man sich dennoch ein gefährliches Haustier zulegen und vom Vermieter erwischt werden, so darf er das Mietverhältnis zwar nicht vorzeitig kündigen – aber darauf bestehen, dass der Exot aus der Wohnung verschwindet. Aufgrund zahlreicher Vorfälle in der Vergangenheit hat sich inzwischen auch die Landesregierung eingeschaltet.
Ihr Ziel ist, die Anschaffung von giftigen Exoten in NRW zu verbieten. Denn Fakt ist, dass sich viele Haustierhalter von ihren giftigen Gefährten wieder trennen, weil die Haltung zu kompliziert ist. Doch anstatt die Tiere einer Auffangstation zu geben, werden sie im Wald freigelassen oder am Straßenrand ausgesetzt.